
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Bürgschaftsrecht berührt werden, insbesondere:
- Erstellung und Überprüfung von Bürgschaften sowie Klärung der daraus resultierenden Haftung
- Ausfallbürgschaften
- selbstschuldnerische Bürgschaften
- Bankbürgschaften
Für die Beratung im Bürgschaftsrecht stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Martis sowie Frau Rechtsanwältin Anna Busch zur Verfügung.