
Unsere Kanzlei berät Sie in allen Bereichen, die durch das private Bau- und Architektenrecht berührt werden, insbesondere:
- Bauverträge
- Architektenhaftung
- Schadensersatz
- Bauträgerverträge
- Realisierung von Abschlagszahlungen
- Bauprozess
- Honorarforderung
- Durchsetzung der Schlussrechnung
- Beweissicherungsverfahren
- HOAI Probleme
- Vertragsrecht
- Schaden und Mängel
- Durchsetzung von Forderungen von Werkunternehmern
- Grundeigentum
- Beratung von Architekten gegen Auftraggeber und Werkunternehmer
- Nachbarrecht
- Beratung von Architekten bei Problemen mit der eigenen Versicherung in Schadensfällen
- Werkverträge zum Bauvorhaben
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Abnahme, Haftung, Garantie und Gewährleistung
Für die Beratung und Vertretung im Bau- und Architektenrecht stehen Ihnen als Fachanwalt Herr Rechtsanwalt Walter Maier sowie Herr Rechtsanwalt Jörg Friedrichs und Herr Rechtsanwalt Philipp Wanner zur Verfügung.