
Im Arbeitsrecht beraten wir überwiegend mittelständische Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer, insbesondere zu folgenden Themen:
- Vertretung von Betriebsräten und Gewerkschaften gegenüber Arbeitgebern vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen
- Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen und Abmahnungen
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, insbesondere mittelständische regionale Unternehmen
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Restrukturierung und Umstrukturierung, Anpassung und Veränderung bestehender Betriebs- und Unternehmensstrukturen
- Veräußerung von Betrieben, Abspaltungen, Betriebsstilllegungen und Verlagerungen
- Streitigkeiten aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen vor der Arbeitsgerichts- und Zivilgerichtsbarkeit einschließlich Revisionsverfahren
- Vorbereitung und Ausarbeitung von Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten vor der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsamt, der Rentenversicherung etc.
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Strafverfahren insbesondere wegen Schwarzarbeit u.a.
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Behandlung rechtlicher Themen auf Betriebsebene mit den Betriebsräten und Personalräten
- Entwicklung von Entgeltsystemen und Arbeitszeitmodellen
- Individualrechtliche Fragen von Benachteiligungen wie Diskriminierung, Mobbing u.a.
- Klärung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Krankenhäusern
Als Fachanwälte stehen Ihnen im Arbeitsrecht Herr Rechtsanwalt Walter Maier und Herr Rechtsanwalt Philipp Wanner zur Verfügung.