
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Verwaltungsrecht berührt werden, insbesondere:
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Baunachbarrecht
- vorläufiger Rechtsschutz in Bausachen
- Entschädigungsrecht
- Einlegung von Widerspruch gegen Verwaltungsakte
- Erhebung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen gegen Verwaltungsbehörden
Für die Beratung und Prozessführung im Verwaltungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Walter Maier (Diplom – Verwaltungswirt) zur Verfügung