
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Darlehensrecht berührt werden, insbesondere:
- Bank- und Kapitalanlagerecht
- Darlehensvertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen, Kreditgeschäfte
- Verbraucherdarlehensverträge
- Leasingverträge
- Bausparverträge
- Immobiliendarlehen
- Lombarddarlehen
- Pachtkredit
- Verbraucherdarlehen
- Baudarlehen
- Bauspardarlehen
- Mieterdarlehen
- Arbeitgeberdarlehen
- Bankkredite, insbesondere Geldanlagen und Akzeptkredite
Für die Beratung im Darlehensrecht stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Martis sowie Frau Rechtsanwältin Anna Busch zur Verfügung.