Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Familienrecht berührt werden, insbesondere:
- Erstberatung vor oder nach Trennung der Ehepartner
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Unterhaltsfragen ( Unterhalt von Kindern, Ehegatten, nichtehelichen Partnern und Elternunterhalt)
- Problemen des Umgangs mit Kindern
- Streit über elterliche Sorge
- Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung (Aufteilung des Hausrats, Regelung gemeinsamer Schulden und gemeinsamen Vermögens)
- Güterrechtsstreitigkeiten, insbesondere Zugewinnausgleich und Gütergemeinschaft
- Erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und Teilung
Für die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen als Fachanwalt Herr Rechtsanwalt Jörg Friedrichs sowie Frau Rechtsanwältin Anna Busch zur Verfügung.