
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Erbrecht berührt werden, insbesondere:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vorweggenommene Erbfolge, also lebzeitige Übertragung von Vermögen
- Erbscheinverfahren
- Errichtung von Nachlassverzeichnissen
- Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Testamentsvollstreckungen
Für die Beratung und Prozessführung in erbrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen als Fachanwalt Herr Rechtsanwalt Jörg Friedrichs zur Verfügung.