
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Medizinrechts insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Ärztliches und zahnärztliches Haftungsrecht
- Beratung von Ärzten und Kliniken
- Recht der ärztlichen und zahnärztliches Gesellschaften
- Berufsausübungsgemeinschaften
- Medizinstrafrecht
- Krankenversicherungsrecht
Für die Beratung und Prozessführung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Martis zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Martis ist Fachbuchautor des Standartwerkes »Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht« sowie seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts für zahlreiche Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte tätig.