Rechtsgebiete

Bau- und Architektenrecht

Unsere Kanzlei berät Sie in allen Bereichen, die durch das private Bau- und Architektenrecht berührt werden, insbesondere:

  • Bauverträge
  • Architektenhaftung
  • Schadensersatz
  • Bauträgerverträge
  • Realisierung von Abschlagszahlungen
  • Bauprozess
  • Honorarforderung
  • Durchsetzung der Schlussrechnung
  • Beweissicherungsverfahren
  • HOAI Probleme
  • Vertragsrecht
  • Schaden und Mängel
  • Durchsetzung von Forderungen von Werkunternehmern
  • Grundeigentum
  • Beratung von Architekten gegen Auftraggeber und Werkunternehmer
  • Nachbarrecht
  • Beratung von Architekten bei Problemen mit der eigenen Versicherung in Schadensfällen
  • Werkverträge zum Bauvorhaben
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Abnahme, Haftung, Garantie und Gewährleistung

Für die Beratung und Vertretung im Bau- und Architektenrecht stehen Ihnen als Fachanwalt Herr Rechtsanwalt Walter Maier sowie Herr Rechtsanwalt Jörg Friedrichs und Herr Rechtsanwalt Philipp Wanner zur Verfügung.