Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten wir überwiegend mittelständische Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Vertretung von Betriebsräten und Gewerkschaften gegenüber Arbeitgebern vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen
  • Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen und Abmahnungen
  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, insbesondere mittelständische regionale Unternehmen
  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Restrukturierung und Umstrukturierung, Anpassung und Veränderung bestehender Betriebs- und Unternehmensstrukturen
  • Veräußerung von Betrieben, Abspaltungen, Betriebsstilllegungen und Verlagerungen
  • Streitigkeiten aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen vor der Arbeitsgerichts- und Zivilgerichtsbarkeit einschließlich Revisionsverfahren
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten vor der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsamt, der Rentenversicherung etc.
  • Vertretung in arbeitsrechtlichen Strafverfahren insbesondere wegen Schwarzarbeit u.a.
  • Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Behandlung rechtlicher Themen auf Betriebsebene mit den Betriebsräten und Personalräten
  • Entwicklung von Entgeltsystemen und Arbeitszeitmodellen
  • Individualrechtliche Fragen von Benachteiligungen wie Diskriminierung, Mobbing u.a.
  • Klärung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Krankenhäusern

Als Fachanwälte stehen Ihnen im Arbeitsrecht Herr Rechtsanwalt Walter Maier und Herr Rechtsanwalt Philipp Wanner zur Verfügung.