Erbrecht
Unsere beratende Tätigkeit im Erbrecht betrifft nicht nur letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge), sondern auch den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.
Insbesondere bei Unternehmern bedarf es einer umfassenden Nachlaßplanung, wobei auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen sind.
Im Bereich des Erbrecht werden Sie in unserer Kanzlei betreut durch:
