Rechtsgebiete

Verwaltungsrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Verwaltungsrecht berührt werden, insbesondere:

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Baunachbarrecht
  • vorläufiger Rechtsschutz in Bausachen
  • Entschädigungsrecht
  • Einlegung von Widerspruch gegen Verwaltungsakte
  • Erhebung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen gegen Verwaltungsbehörden

Für die Beratung und Prozessführung im Verwaltungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Walter Maier (Diplom – Verwaltungswirt) zur Verfügung