Rechtsgebiete

Medizinrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf dem Gebiet des Medizinrechts insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Ärztliches und zahnärztliches Haftungsrecht
  • Beratung von Ärzten und Kliniken
  • Recht der ärztlichen und zahnärztliches Gesellschaften
  • Berufsausübungsgemeinschaften
  • Medizinstrafrecht
  • Krankenversicherungsrecht

Für die Beratung und Prozessführung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Martis zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Martis ist Fachbuchautor des Standartwerkes »Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht« sowie seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts für zahlreiche Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte tätig.