Rechtsgebiete

Erbrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Erbrecht berührt werden, insbesondere:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Pflichtteilstreitigkeiten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vorweggenommene Erbfolge, also lebzeitige Übertragung von Vermögen
  • Erbscheinverfahren
  • Errichtung von Nachlassverzeichnissen
  • Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Testamentsvollstreckungen

Für die Beratung und Prozessführung in erbrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen als Fachanwalt Herr Rechtsanwalt Jörg Friedrichs zur Verfügung.