Rechtsgebiete

Bürgschaftsrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen, die durch das Bürgschaftsrecht berührt werden, insbesondere:

  • Erstellung und Überprüfung von Bürgschaften sowie Klärung der daraus resultierenden Haftung
  • Ausfallbürgschaften
  • selbstschuldnerische Bürgschaften
  • Bankbürgschaften

Für die Beratung im Bürgschaftsrecht stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Rüdiger Martis sowie Frau Rechtsanwältin Anna Busch zur Verfügung.